Abgemeldete Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum

Allgemeine Informationen

Leider kommt es in der heutigen Zeit immer wieder vor, dass abgemeldete Fahrzeuge und Autowracks im Bereich des öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.

Autowracks und nicht zugelassene (abgemeldete) Fahrzeuge dürfen nach den Bestimmungen des Hessischen Straßengesetzes nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden, da sie eine Gefahr für den Straßenverkehr, die Umwelt und Passanten (insbesondere für spielende Kinder) darstellen können.

Deshalb kümmern sich die Mitarbeiter des Fachdienst Straßenverkehr um die Beseitigung solcher Fahrzeuge.

Bearbeitungsdauer

Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn es einige Zeit dauert, bis die Fahrzeuge beseitigt werden, da wir aufgrund von Gesetzgebung und Rechtsprechung an gewisse Fristen gebunden sind.

Sie können uns aber bei der schnellen Beseitigung helfen, wenn Sie uns informieren, sobald Sie ein solches Fahrzeug mehrere Tage im öffentlichen Verkehrsraum feststellen.

Rechtsgrundlage

Hessisches Straßengesetz


zuklappenAnsprechperson
Fachdienst 33 - StraßenverkehrStandort anzeigen
Schubertstraße 8 B
35043 Marburg
Telefon: 06421 201-1331
Telefax: 06421 201-1579
E-Mail:

Montag, Mittwoch und Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 – 17:00 Uhr
sowie nach vorheriger Vereinbarung

zurück