Anerkennung ausländischer Ehen im Melderegister

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Über unser Upload-Portal können Sie Ihre ausländische Eheurkunde für eine Anerkennung zur Prüfung einreichen.

Allgemeine Informationen

Im Ausland geschlossene Ehen benötigen zur Anerkennung in Deutschland in der Regel eine förmliche Anerkennung (Legalisation, Apostille).

Sollte Ihre Urkunde nicht als mehrsprachige Urkunde (internationale Urkunde) ausgestellt sein, benötigen wir immer eine Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer.

Eine Auflistung, ob für ein Land eine Legalisation oder eine Apostille benötigt wird, finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.

Weitere Informationen über die Themen Beglaubigung, Legalisation und Apostille finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.

Verfahrensablauf

Wenn Sie in Marburg wohnen, haben Sie über unsere Online-Dienstleistung die Möglichkeit, uns Ihre Eheurkunde und Ihre Ausweisdokumente vorab zuzuschicken. Wir prüfen die Urkunde, ob eine Eintragung ins Melderegister möglich ist und informieren Sie anschließend.

Sollte die Prüfung erfolgreich verlaufen, wird die Ehe in das Melderegister eingetragen. Dafür ist zum Abschluss eine persönliche Vorsprache mit den Original-Urkunden nötig. Sie können dann z. B. eine Änderung der Steuerklasse beim Finanzamt durchführen.

Voraussetzungen

Die antragstellende Person muss in Marburg gemeldet und die Ehe im Ausland geschlossen worden sein. Ob die Ehepartnerin oder der Ehepartner auch in Marburg, in Deutschland oder im Ausland wohnen, ist unerheblich.

Die einzureichenden Dokumente müssen unversehrt sein, d. h. es dürfen keine Lücken, Risse, Änderungen, Spuren von Beseitigungen von Wörtern, Zahlen und Zeichen vorliegen. Außerdem dürfen verbundene bzw. geheftete (getackerte) Dokumente nicht geöffnet werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Eheurkunde / Heiratsvertrag / Personenstandsregister
    • falls diese nicht als mehrsprachige Urkunde ausgestellt wurde, ist eine Übersetzung eines vereidigten Übersetzers einzureichen
    • ggf. mit Legalisation oder Apostille
  • Ausweisdokument beider Ehepartner*innen

Sie können die Dokumente als PDF oder Bild-Datei hochladen. Sollte das Dokument mit Heftklammern verbunden (getackert) sein, öffnen Sie das Dokument für die Fotos oder den Scan auf keinen Fall, ansonsten ist eine Anerkennung nicht mehr möglich.

Welche Gebühren fallen an?

Die Prüfung zur Anerkennung der ausländischen Ehe ist gebührenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Prüfung kann mehrere Wochen dauern.

Bearbeitungsdauer

Die Prüfung kann mehrere Wochen dauern. 


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