Anmeldung von öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel oder von Aufzügen

Allgemeine Informationen

Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.

An wen muss ich mich wenden?

Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.

Was sollte ich noch wissen?

Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie

  • Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
  • Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,
  • Art,  Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
  • Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
  • Zahl der Ordner,
  • voraussichtliche Teilnehmerzahl und
  • vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)
beinhalten.

Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr HahnStandort anzeigen
stellvertretende FachdienstleitungAmt / Bereich
Fachdienst 35 - Sicherheit und Verkehrsüberwachung
Stadtbüro
Frauenbergstraße 35
35039 Marburg
Telefon: 06421 201-1832
Telefax: 06421 201-1593
E-Mail: E-Mail:


Aufgaben:
Einsatzleiter Ordnungs-/Stadtpolizei, Versammlungsrecht

Fachdienst 35 - Sicherheit und VerkehrsüberwachungStandort anzeigen
Stadtbüro
Frauenbergstraße 35
35039 Marburg
Telefon: 06421 201-1832
Telefax: 06421 201-1593
E-Mail:

Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung


Parkmöglichkeiten:
direkt beim Gebäude vorhanden

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle "Stadtbüro"

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig

Bargeldzahlungen im Stadtbüro künftig nur noch in Ausnahmefällen
Aus Gründen der Sicherheit werden im Stadtbüro und allen Fachdiensten des Hauses „Frauenbergstraße 35“ (u.a. Standesamt, Ausländerbehörde, Gewerbe) ab dem 1. Juni 2019 Barzahlungen nur noch in Ausnahmefällen an einem Kassenautomaten im Foyer angenommen. Sie können dafür an allen Schaltern bequem mit Ihrer EC/Girocard bezahlen.

Unsere primäre Aufgabe ist die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs.
Mit unseren Außendienstmitarbeitern/-innen kontrollieren wir die Einhaltung der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.

Haben Sie ein "Knöllchen" bekommen, sind Sie "geblitzt" worden, wurde Ihr Fahrzeug abgeschleppt oder sollten Sie allgemeine Fragen zur Straßenverkehrsordnung haben, so können Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

Unsere Mitarbeiter/-innen sind zudem zuständig, wenn Sie

• eine Demonstration oder Kundgebung durchführen/anmelden
• mit Plakaten für Ihre Veranstaltung werben
• Flyer verteilen
• Werbeauslagen oder einen Informationsstand aufstellen
• einen Freisitz (Aufbau von Tischen und Stühlen) einrichten
• Fundtiere melden

möchten.
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