Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.
Anmeldung von öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel oder von Aufzügen
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie
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Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
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Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,
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Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
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Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
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Zahl der Ordner,
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voraussichtliche Teilnehmerzahl und
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vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.
Ansprechpartner/in
Herr Hahn | |
stellvertretende FachdienstleitungAmt / Bereich Fachdienst 35 - Sicherheit und Verkehrsüberwachung Stadtbüro Frauenbergstraße 35 35039 Marburg Telefon: 06421 201-1832 Telefax: 06421 201-1593 E-Mail: ordnung@marburg-stadt.deE-Mail: j.hahn@marburg-stadt.de
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Fachdienst 35 - Sicherheit und Verkehrsüberwachung | |
Stadtbüro Frauenbergstraße 35 35039 Marburg Telefon: 06421 201-1832 Telefax: 06421 201-1593 E-Mail: ordnung@marburg-stadt.de | Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
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Bargeldzahlungen im Stadtbüro künftig nur noch in Ausnahmefällen Aus Gründen der Sicherheit werden im Stadtbüro und allen Fachdiensten des Hauses „Frauenbergstraße 35“ (u.a. Standesamt, Ausländerbehörde, Gewerbe) ab dem 1. Juni 2019 Barzahlungen nur noch in Ausnahmefällen an einem Kassenautomaten im Foyer angenommen. Sie können dafür an allen Schaltern bequem mit Ihrer EC/Girocard bezahlen. Unsere primäre Aufgabe ist die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs. Mit unseren Außendienstmitarbeitern/-innen kontrollieren wir die Einhaltung der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Haben Sie ein "Knöllchen" bekommen, sind Sie "geblitzt" worden, wurde Ihr Fahrzeug abgeschleppt oder sollten Sie allgemeine Fragen zur Straßenverkehrsordnung haben, so können Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Unsere Mitarbeiter/-innen sind zudem zuständig, wenn Sie • eine Demonstration oder Kundgebung durchführen/anmelden • mit Plakaten für Ihre Veranstaltung werben • Flyer verteilen • Werbeauslagen oder einen Informationsstand aufstellen • einen Freisitz (Aufbau von Tischen und Stühlen) einrichten • Fundtiere melden möchten. |