Anzeige einer Veranstaltung gemäß § 6 Hess. Gaststättengesetz

Allgemeine Informationen

Wenn Sie beabsichtigen aus besonderem Anlass eine Veranstaltung durchzuführen (z. B. Kirmes oder Volksfest) und Speisen und/oder Getränke zu verkaufen, müssen Sie darauf achten, dass dies nach dem Hessischen Gaststättengesetz mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung anzuzeigen ist.

Verfahrensablauf

Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname, Wohnanschrift des Veranstalters

  • Ort und Zeitraum der geplanten Veranstaltung

  • die zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke

  • die voraussichtlich zu erwartende Besucherzahl

Zur Vereinfachung können Sie das Formular zur Anzeige einer Veranstaltung gem. § 6 HGastG herunterladen und uns ausgefüllt zukommen lassen.

Bei größeren Veranstaltungen erwarten wir die Vorlage eines Sicherheitskonzeptes und ggf. weiterer Unterlagen.

Sobald Sie uns eine Veranstaltung angezeigt haben, geben wir dies an folgende Fachbehörden weiter:

  • Fachdienst Bauaufsicht

  • Fachdienst Ländlicher Raum und Verbraucherschutz, Team Lebensmittelüberwachung des Landkreises Marburg-Biedenkopf

  • Finanzamt Marburg-Biedenkopf
  • Polizeidirektion Marburg

Welche Gebühren fallen an?

Die anfallenden Gebühren werden nach Zeitaufwand berechnet.

Was sollte ich noch wissen?

Wer eine Veranstaltung nicht, nicht rechtzeitig, nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig anzeigt, handelt ordnungswidrig. In diesen Fällen kann die Ausübung des Gaststättengewerbes untersagt werden.

Bemerkungen

Nach der hessischen Sperrzeitverordnung müssen Veranstaltungen im Freien um 24.00 Uhr enden. Dabei ist aber zu beachten, dass die Vorgaben nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zum Schutz der Anwohner/innen vor Lärm einzuhalten sind.

Die Nachtruhe beginnt bereits um 22.00 Uhr.

Sofern bei Veranstaltungen mit erhöhtem Lärmaufkommen zu rechnen ist, werden entsprechende Anordnungen zum Schutz vor Lärmbelästigungen getroffen.

Bei Veranstaltungen in Stadtteilen ist der Antrag vorher der/dem Ortsvorsteher/in zur Stellungnahme vorzulegen.

Weitere Informationen können Sie gerne unserem Infoblatt für Veranstaltungen entnehmen oder direkt mit uns Kontakt aufnehmen.


zuklappenAnsprechperson
Fachdienst 32 - Gefahrenabwehr und GewerbeStandort anzeigen
Schubertstraße 8 B
35043 Marburg
Telefon: 06421 201-2002
Telefax: 06421 201-1593
E-Mail:

Offene Sprechzeiten (kein Termin notwendig):

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 15:00 – 17:00 Uhr 

Bitte beachten Sie: Zu allen anderen Zeiten sind persönliche Vorsprachen nur in Einzelfällen und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Gewerbeanzeigen nutzen Sie bitte den entsprechenden Online-Service.

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 11:00 Uhr

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