Als Besucher eines in Marburg wohnhaft Gemeldeten, welcher in einem für Bewohner geregelten Parkbereichen wohnhaft ist, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten. Dadurch können Sie zum kostenfreien Parken in Bewohnerparkzonen berechtigt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für Besuche bis zu vier Wochen.
Einen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie nicht.