Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Besucherparken

Allgemeine Informationen

Als Besucher eines in Marburg wohnhaft Gemeldeten, welcher in einem für Bewohner geregelten Parkbereichen wohnhaft ist, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten. Dadurch können Sie zum kostenfreien Parken in Bewohnerparkzonen berechtigt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für Besuche bis zu vier Wochen.

Einen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie nicht.

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

An wen muss ich mich wenden?

die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde 

Zuständige Stelle

die Straßenverkehrsbehörde

Voraussetzungen
  • Der Besuchte muss in einem für Bewohner geregelten Parkbereich wohnhaft gemeldet sein
  • die örtlichen Gegebenheiten müssen beachtet werden
  • das öffentliche Interesse muss bewahrt bleiben
Welche Unterlagen werden benötigt?

Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Sie müssen beispielsweise eine Kopie des Fahrzeugscheins vorlegen.

Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:10,20 EUR -767,00 EUR

Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung sowie ihrem Geltungsbereich.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung ist in der Regel befristet.

Bearbeitungsdauer

variiert zwischen den Behörden

Rechtsgrundlage

§ 46 Absatz 1 Straßenverkehrs- Ordnung (StVO)

Anträge / Formulare
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • persönliches Erscheinen nötig: nein

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau MetternichStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 33 - Straßenverkehr
Stadtbüro
Frauenbergstraße 35
35039 Marburg
Telefon: 06421 201-1865
E-Mail:
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