Bauen: Abweichung/Ausnahme/Befreiung

Allgemeine Informationen

Wenn von den Vorschriften des Bauplanungsrechtes oder des Bauordnungsrechtes abgewichen werden soll, kann ein Ausnahme-, Befreiungs- oder Abweichungsantrag gestellt werden. Über den Antrag, der zu begründen ist, entscheidet die Bauaufsichtsbehörde.

In Bauantragsverfahren wird über eine beantragte Abweichung von den Vorschriften des Bauordnungsrechtes oder eine Ausnahme oder Befreiung von planungsrechtlichen Vorschriften mit dem Bauantrag entschieden.

Ein eigenständiger Abweichungsantrag ist nur bei baulichen Anlagen nach § 73 HBO - möglich. Für genehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich (§ 63 HBO) ist dies nicht möglich. In diesen Fällen muss in einem Genehmigungsverfahren über die Abweichung, Ausnahme oder Befreiung entschieden werden.
 

An wen muss ich mich wenden?

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung nach § 73 Hessische Bauordnung - HBO - / § 31 Baugesetzbuch - BauGB - mit Begründung und Erläuterung der Kompensationsmaßnahme
  • Liegenschaftsplan (Lageplan/Auszug aus der Liegenschaftskarte) nicht älter als 12 Monate und mit vermaßtem Eintrag des Vorhabens
  • ev. weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie von der Bauaufsichtsbehörde
  • werden durch die Abweichung / Ausnahme / Befreiung nachbarliche Rechte tangiert, erfolgt eine Beteiligung der Nachbarschaft. Eine vorher eingeholte nachbarliche Zustimmung kann das Verfahren deutlich beschleunigen.
     
Welche Gebühren fallen an?

Für Abweichungen vom Bauordnungsrecht ist ein Gebührenrahmen von 50,00 Euro - 10.000,00 Euro vorgesehen; für planungsrechtliche Ausnahmen ein Gebührenrahmen von 40,00 Euro - 1.300,00 Euro, für Befreiungen 40,00 Euro - 20.000,00 Euro. Für Befreiungen mit einem Volumen von mehr als 1.000 m³ bei Sonderbauten beträgt der Gebührenrahmen 20.000,00 Euro - 50.000,00 Euro.

Rechtsgrundlage

zuklappenAnsprechperson
Fachdienst 63 - BauaufsichtStandort anzeigen
Bauamt
Barfüßerstraße 11
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-6306
Telefax: 06421 201-1596
E-Mail:

Montag bis Donnerstag: 08:00 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Die Bauaufsicht Marburg ist als Untere Bauaufsichtsbehörde ein Fachdienst des Magistrats der Universitätsstadt Marburg und somit Teil der Stadtverwaltung. Sie ist zuständig für Bauvorhaben verschiedenster Art und unterstützt durch umfangreiche Beratung bei der Realisierung. Neben der Beratungsfunktion überwacht die Bauaufsicht auch die baulichen Anlagen im Rahmen der Gefahrenabwehr nach der Hessischen Bauordnung (HBO). Sie hat für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu sorgen und Maßnahmen zu treffen, um Gefahren von der Allgemeinheit oder dem Einzelnen abzuwehren.

Aufgaben und Schwerpunkte:

  • Durchführung von Baugenehmigungsverfahren sowie die Bearbeitung von Genehmigungsfreistellungen, Teilungsgenehmigungen und baugenehmigungsfreien Vorhaben
  • Beratung der Bauherrschaft und der Entwurfsverfasser im Vorfeld eines Bauantrags
  • Baukontrolle zur Abwehr von Gefahren, die durch bauliche Anlagen entstehen
  • Ordnungsbehördliche Maßnahmen bei Verstößen gegen das Bauordnungsrecht
  • wiederkehrende Prüfungen bei Sonderbauten
  • Gebrauchsabnahme von fliegenden Bauten
  • Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
  • Führung des Baulastenverzeichnisses
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