Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister Ausstellung

Allgemeine Informationen

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (bisher Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

  • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
  • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch.


Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.

Weitere Informationen finden Sie unter


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Fachdienst 34/36 - StandesamtStandort anzeigen
Frauenbergstraße 31
35039 Marburg
Telefon: 06421 201-3434
Telefax: 06421 201-1597
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