Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren

Teaser

Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, wird Ihnen mit einer Anhörung die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie per Anschreiben darüber informiert worden sind, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen, wird Ihnen dort auch mitgeteilt, dass Sie die Anhörung nutzen können.
Damit wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschuldigung zu äußern und zum Beispiel die Angaben der Behörde zu widerlegen. 
Es besteht keine Verpflichtung, die Anhörung zu nutzen.

Verfahrensablauf
  • Die zuständige Behörde sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen.
  • In dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können.
  • Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen oder online machen.
  • Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Behörde.
  • Wenn Sie die Angaben online machen möchten, folgen Sie dem in dem Schreiben angegebenen Link und geben Sie dort den im Schreiben genannten Zugangscode ein. Anschließend füllen Sie die geforderten Felder aus und drücken auf den Button „Absenden“.
  • Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die Behörde, ob der Vorwurf bestehen bleibt.
Voraussetzungen

-    Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen

Welche Unterlagen werden benötigt?

-    Anhörungsbogen
-    Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf
  • Einspruch
Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: nein


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau DrewniokStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 35 - Sicherheit und Verkehrsüberwachung
Stadtbüro, Zimmer 135 // 1. OG
Frauenbergstraße 35
35039 Marburg
Telefon: 06421 201-1176
Telefax: 06421 201-1593
E-Mail: E-Mail:


Aufgaben:
Verwarnungen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Frau HoffmannStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 35 - Sicherheit und Verkehrsüberwachung
Stadtbüro, Zimmer 133 // 1. OG
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35039 Marburg
Telefon: 06421 201-1288
E-Mail: E-Mail:


Aufgaben:
Verwarnungen ruhender Verkehr

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Amt / Bereich
Fachdienst 35 - Sicherheit und Verkehrsüberwachung
Stadtbüro, Zimmer 135 // 1. OG
Frauenbergstraße 35
35039 Marburg
Telefon: 06421 201-1313
E-Mail: E-Mail:


Aufgaben:
Verwarnungen ruhender und fließender Verkehr

Frau PietschmannStandort anzeigen
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Fachdienst 35 - Sicherheit und Verkehrsüberwachung
Stadtbüro, Zimmer 135 // 1. OG
Frauenbergstraße 35
35039 Marburg
Telefon: 06421 201-1833
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Aufgaben:
Plakatierungen, Verwarnungen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

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