Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen

Allgemeine Informationen

Menschen mit Schwerbehinderung können bestimmte Leistungen und Nachteilsausgleiche erhalten.

Wenn Sie etwa einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen.

Sie können damit folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

  • die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder
  • eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer

Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben.

Sie müssen die Eigenbeteiligung nicht zahlen, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder Sie bestimmte soziale Leistungen beziehen.

Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.

Personen mit bestimmten Merkzeichen können mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch nehmen.

Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie ein Ersatzdokument beantragen.

Beiblatt und Wertmarke beantragen Sie formlos bei dem örtlich zuständigen Versorgungsamt.

An wen muss ich mich wenden?

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen
Postanschrift:
Postfach 10 10 52
35340 Gießen
Hausanschrift:
Südanlage 14 A
35390 Gießen
Telefon:   0641/7936 - 300
Fax:         0641/7936 - 117
E-Mail:    postmaster@havs-gie.hessen.de

Beim Telefon ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Drücken Sie dann nochmals die "0" und Sie werden zur Vermittlung weitergeleitet.

Im Jahr 2026 werden 4 Sprechtage am Nachmittag in Marburg angeboten:

Servicestelle für Soziales
im Erwin-Piscator-Haus (Stadthalle)
Biegenstraße 15
35037 Marburg

Öffnungszeiten (ohne Terminvereinbarung):

05.02.2026
07.05.2026
06.08.2026
05.11.2026
von 14:00–16:00 Uhr


Bürger*innen können sich dort zu Fragen des Schwerbehindertenrechts sowie des Ausweiswesens beraten lassen und Anträge oder ergänzende Unterlagen dort abgeben. Die Antragsbearbeitung erfolgt in Gießen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales.

Zuständiges Versorgungsamt für die Stadt Marburg:
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen
Südanlage 14 A
35390 Gießen

Postanschrift:
Postfach 101052
35340 Gießen

Telefon: 0641/7936-0
Fax: 0611/327644-253
E-Mail: postmaster@havs-gie.hessen.de

Im Jahr 2025 werden 4 Sprechtage am Nachmittag in Marburg angeboten:

Servicestelle für Soziales
im Erwin-Piscator-Haus (Stadthalle)
Biegenstraße 15
35037 Marburg

Öffnungszeiten (ohne Terminvereinbarung):

06.02.2025
08.05.2025
14.08.2025
06.11.2025
von 14:00–16:00 Uhr


Bürger*innen können sich dort zu Fragen des Schwerbehindertenrechts sowie des Ausweiswesens beraten lassen und Anträge oder ergänzende Unterlagen dort abgeben. Die Antragsbearbeitung erfolgt in Gießen.

Voraussetzungen
  • Sie haben einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50.
  • Sie besitzen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis.
  • Auf Ihrem Schwerbehindertenausweis ist mindestens eins der folgenden Merkzeichen eingetragen:
    • G
    • aG
    • B
    • H
    • Bl
    • Gl
    • TBl
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
  • gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke
Welche Gebühren fallen an?
  • :
    Die Kosten gelten für die Ausstellung des Beiblatts.
  • :53,00 EUR
    Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein halbes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde.
  • :104,00 EUR
    Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein ganzes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde.
Bearbeitungsdauer
  • Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke: wenige Tage
  • Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke: ungefähr 2 Wochen
  • Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen.
Rechtsbehelf

Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten:

  • Widerspruch
  • Klage
Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


zuklappenExterne Behörden
Hessische Amt für Versorgung und SozialesSüdanlage 14 A
35390 Gießen
Telefon: 0641 7936-0
Telefax: 0611 327644-253
E-Mail: Homepage: htt­ps://rp-gies­sen.hes­sen.­de/HAVS-Gies­sen

 
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