Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, benötigen für den Betrieb die Erlaubnis des jeweils zuständigen Landesjugendamtes.
Die Erlaubnis muss vom Träger der Einrichtung beantragt werden.
Wenn Sie als freier Träger eine Einrichtung betreiben möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit Ihnen die entsprechende Erlaubnis erteilt wird.
Sie können eine Einrichtung nicht ohne erteilte Betriebserlaubnis betreiben.
Wenn Sie den Antrag nicht rechtzeitig vorlegen, können Sie Ihre Einrichtung erst zu einem verspäteten Zeitpunkt eröffnen.