Bewohnerparkausweis Verlängerung

Allgemeine Informationen

Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

Verfahrensablauf

Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

Voraussetzungen
  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
  • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
  • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • bisherige Anwohnerparkausweis
  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 34/36 - StadtbüroStandort anzeigen
Stadtbüro
Frauenbergstraße 35
35039 Marburg
Telefon: 06421 201-1801
Telefax: 06421 201-1828
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Dienstag 8-13 Uhr
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Offene Sprechzeiten:
Mittwoch 8-13 Uhr
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Telefonzeiten:
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Mittwoch 14-16 Uhr

Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Hinweise zur Vorsprache im Stadtbüro!


Parkmöglichkeiten:
direkt beim Gebäude vorhanden

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle "Stadtbüro"

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig

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