Chancengleichheit und Gender Mainstreaming

Allgemeine Informationen

Gleichstellungspolitik ist eines der zentralen gesellschaftspolitischen Handlungsfelder. Die Entwicklung des Landes sowie der Zusammenhang der Gesellschaft hängen auch davon ab, ob die tatsächliche Chancengleichheit von Frauen und Männern hergestellt und die Ursachen für die noch bestehenden Ungleichheiten  zwischen Frauen und Männern, trotz weitgehender rechtlicher Gleichstellung, behoben werden.

Die Chancengleichheitspolitik der Hessischen Landesregierung basiert auf dem Grundgesetz, der Hessischen Verfassung, dem Vertrag von Lissabon, der die Chancengleichheit als durchgängiges Leitprinzip rechtsverbindlich festgeschrieben hat, sowie auf dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz.

Die Herstellung der Chancengleichheit von Frauen und Männern durch das Prinzip des Gender Mainstreaming  erfolgt durch die „systematische Einbeziehung der jeweiligen Situation, der Prioritäten und der Bedürfnisse von Frauen und Männern in alle Politikfeldern, wobei mit Blick auf die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sämtliche allgemeinen politischen Konzepte und Maßnahmen an diesem Ziel ausgerichtet werden und bereits in der Planungsphase wie auch bei der Durchführung, Begleitung und Bewertung der betreffenden Maßnahmen deren Auswirkungen auf Frauen und Männer berücksichtigt werden.“ (Mitteilung der Kommission KOM(96) 67 endg. Vom 21.02.1996)

Die Landesregierung kooperiert in der Gleichstellungspolitik mit den zuständigen Stellen in den Dienststellen des Landes, der Kommunen und des Bundes ebenso wie mit den zahlreichen Frauenverbänden und dem Landesfrauenrat, weiteren Verbänden und den Sozialpartnern sowie den Hochschulen.

An wen muss ich mich wenden?

Zum einen an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration.

Zum anderen stehen Ihnen für Fragen zur Gleichberechtigung die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte (FGB) Ihres Amtes nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) sowie die Gleichstellungsbeauftragte (GB), Frauenbeauftragte (FB) oder das kommunale Frauenbüro Ihrer Gemeinde beziehungsweise  Ihres Kreises  zur Verfügung

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration:

Chancengleichheit und Gender Mainstreaming


zuklappenAnsprechperson
Fachdienst 16 - Referat für Gleichberechtigung, Vielfalt und Antidiskriminierung
Rathaus
Markt 1
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1377
Telefax: 06421 201-1760
E-Mail: E-Mail:

Montag bis Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung


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schwer zugängig

Das Referat für Gleichberechtigung, Vielfalt und Antidiskriminierung der Universitätsstadt Marburg setzt sich für eine vielfältige Stadtgesellschaft und ein respektvolles Miteinander ein. Es besteht aus zwei Bereichen:

Das Gleichberechtigungsreferat arbeitet dafür, dass Frauen und Männern gleiche Chancen haben und dass Nachteile aufgrund der Geschlechtsidentität für alle Menschen beseitigt werden. Es unterstützt feministische Projekte, Initiativen und Arbeit von freien Träger*innen und Einzelpersonen der Stadtgesellschaft und vernetzt diese miteinander.

Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte:

  • Geschäftsführung der Gleichstellungskommission
  • Organisation von Aktions- und Gedenktagen
  •  Marburger Gleichberechtigungspreis
  •  Aktionsplan für Geschlechtergerechtigkeit (Umsetzung EU-Charta)
  •  Organisation von Arbeitsgruppen z.B. gegen geschlechterbezogene Gewalt
  • Projektförderung

Weitere Informationen: www.marburg.de/gleichberechtigung-vielfalt

Das WIR-Vielfaltszentrum organisiert und koordiniert Maßnahmen zur Integration. Es arbeitet zu Fragen rund um Migration und Integration, vermittelt Kontakte und unterstützt Projekte, die das Zusammenleben stärken.

Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte:

    • Interkulturelle Gesundheitslots*innen
    • Betreuung der Integrationsbeauftragten Vielfalt in Unternehmen und Verwaltung mit dem Gütesiegel Interkulturelle Vielfalt LEBEN
    • Projektförderung
    • Unterstützung von migrantischen Vereinen und Initiativen Vernetzung
    • Umsetzung von Maßnahmen für migrationsbezogene Vielfalt (Integrationskonzept)

    Weitere Informationen: www.marburg.de/integration

      Geschäftsstelle des AusländerbeiratsStandort anzeigen
      Rathaus
      Markt 1
      35037 Marburg
      Telefon: 06421 201-1715
      E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.aus­laen­der­bei­rat-mar­bur­g.de

      Montag 08:00 – 12:00 Uhr
      Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr
      Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr
      Donnerstag 15:00 – 18:00 Uhr
      Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
      Termine nach Vereinbarung


      Angaben zur Barrierefreiheit:
      schwer zugängig

      Ein Ausländerbeirat ist die auf Grundlage der Hessischen Gemeindeordnung gewählte Vertretung der ausländischen Bevölkerung. Der Ausländerbeirat berät die Stadtpolitik und Verwaltung in allen Themen, die die ausländische Bevölkerung betrifft. Der Ausländerbeirat Marburg organisiert zudem eigene Projekte und Veranstaltungen und bietet eine kostenlose Rechtsberatung an.

      Aufgaben im Überblick:

      • Geschäftsführung des Ausländerbeirats Marburg 
      • Geschäftsführung der Vorbereitung der Ausländerbeiratswahl
      • Sitzungsdienst für die öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen des Ausländerbeirats
      • Externe Rechtsberatung im Bereich Ausländer- und Asylrecht
      • Durchführung von interkulturellen Veranstaltungen (unter anderem der Tag der kulturellen Vielfalt zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober)
      • Betreuung von Praktika in der Geschäftsstelle
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