Führungszeugnis beantragen

Allgemeine Informationen

 

Anträge für FZ sind z. Zt. wie folgt zu beantragen:

persönlich:

online: (s. Button ganz oben)

  • Führungszeugnis der Belegart N (für private Zwecke) einfach (nicht erweitert). Das FZ wird Ihnen mit der Post nach Hause gesandt.

per E-Mail:

  • Zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O): Das Führungszeugnis wird direkt der Behörde zugesandt, die Sie angeben. Bitte geben Sie in diesem Fall die Anschrift der Behörde und den Verwendungszweck an. Das FZ kann auch als erweitertes FZ erteilt, wenn dies von der anfordernden Stelle schriftlich bestätigt wird.  
  • Belegart N für private Zwecke als erweitertes FZ, wenn dies von der anfordernden Stelle bestätigt wird
  • Senden Sie uns eine E-Mail an stadtbuero@marburg-stadt.de und
    fügen den Überweisungsbeleg, Ihr Ausweisdokument sowie bei
    einem erweiterten FZ das Schreiben der anfordernden Stelle als PDF oder Bild-Datei an.
  • Die Gebühren für das Führungszeugnis in Höhe von 13,00 € müssen vorab auf das Konto der Universitätsstadt Marburg, IBAN DE52 5335 0000 0010 0104 03 bei der Sparkasse Marburg-Biedenkopf überwiesen werden. Als Verwendungszweck benutzen Sie bitte Az 903610/Fuehrungszeugnis/Nachname/Vorname.
  • Wenn Sie das Führungszeugnis für ein Ehrenamt benötigen, ist die Ausstellung gebührenfrei. Ein Nachweis ist den restlichen Unterlagen beizufügen.

 

Informationen zu Apostillen und Überbeglaubigungen von Führungszeugnissen finden Sie auf der rechten Seite unter "Downloads".

Verfahrensablauf

Alle Arten von Führungszeugnissen können Sie online, persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde und unter bestimmten Voraussetzungen schriftlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde beantragen.

Wenn Sie das Führungszeugnis online beantragen möchten:

  • Gehen Sie auf die Internetseite zur Beantragung des Führungszeugnisses und folgen Sie den Anweisungen.
  • Sie brauchen dann als Identitätsnachweis einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte, jeweils mit freigeschalteter PIN, ein Kartenlesegerät, die AusweisApp2 und gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät, (zum Beispiel Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
  • Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis dann per Post nach Hause gesandt.
  • Sollte der Antrag nicht erfolgreich gestellt worden sein, erhalten Sie entweder unmittelbar online oder nachträglich eine entsprechende Information.
  • Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Für ein Führungszeugnis, das Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.

Wenn Sie das Führungszeugnis persönlich oder schriftlich beantragen möchten:

  • Stellen Sie bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder dem Bürgeramt einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses. Sie müssen dort Ihre Identität nachweisen. Dazu dient ein amtliches Ausweisdokument.
  • Gegebenenfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen.
  • Die Behörde leitet den Antrag dann an das Bundesamt für Justiz weiter.
  • Aus dem Ausland kann der Antrag schriftlich mit amtlich bestätigten Personendaten und Unterschriftdirekt beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.
  • Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis per Post nach Hause geschickt.
  • Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.
Voraussetzungen
  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • Geschäftsfähigkeit
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag auf Führungszeugnis
  • Personalausweis, eID-Karte oder Aufenthaltstitel
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen, um bestimmte Angaben nachzuweisen, zum Beispiel die Aufforderung des Arbeitgebers zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
Welche Gebühren fallen an?
  • Abgabe:13,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Hinweis: In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühr für ein Führungszeugnis abgesehen werden.
Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer
  • Einfaches und erweitertes Führungszeugnis: 2 Wochen
  • Europäisches Führungszeugnis: 6 Wochen
Rechtsbehelf

Beanstandungen des Führungszeugnisses und sonstige Anträge, die in Form eines Justizverwaltungsakts mittels Bescheid abzulehnen sind, können mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 23 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG) angefochten werden.

Für die Ablehnung eines Antrags auf Gebührenbefreiung gilt § 22 des Gesetzes über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (Justizverwaltungskostengesetz - JVKostG).

Anträge / Formulare
  • Formulare vorhanden: Nein / (Ja: für die Antragstellung aus dem Ausland)
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein  
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
  • Führungszeugnis vom Bundesamt für Justiz - Bundeszentralregister

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Fachdienst 34/36 - StadtbüroStandort anzeigen
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35039 Marburg
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