Ganztagsschulen/Ganztagsangebote

Allgemeine Informationen

Der schrittweise Ausbau von Ganztagsschulen und Schulen mit Ganztagsangeboten erfolgt in Hessen auf freiwilliger Basis und orientiert sich am Bedarf der jeweiligen Region. Mit dem Ganztagsprogramm unterstützt das Land die verantwortlichen Städte und Landkreise. Hohe Bedeutung kommt der engen Kooperation der Schulen vor Ort mit den Schulträgern (Kommunen), Einrichtungen der Jugendhilfe und ansässigen Musikschulen, Sportvereinen, Fördervereinen und anderen Institutionen zu.

In Hessen gibt es verschiedene Ganztagsprofile, die den einzelnen Schulen unterschiedliche Gestaltungsräume bieten:

  • Schulen mit freiwilligen Ganztagsangeboten an mindestens drei Tagen pro Woche (Profil 1)
  • Schulen mit freiwilligen Ganztagsangeboten an fünf Tagen pro Woche (Profil 2)
  • Ganztagsschulen mit einem verpflichtenden Unterrichts- und Betreuungsangebot an fünf Tagen pro Woche (Profil 3).

Zudem werden im Rahmen des Projekts „Pakt für den Nachmittag“ ganztägigen Angebote für die jüngsten Schülerinnen und Schüler unterstützt. Es ist ein gemeinsames Pilotprojekt von Land und Schulträgern für Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen zur Förderung des bedarfsorientierten Ausbaus von Bildungs- und Betreuungsangeboten an fünf Tagen pro Woche und in den Schulferien.

An wen muss ich mich wenden?

In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Engelbert SommerStandort anzeigen
FachdienstleitungAmt / Bereich
Fachdienst 46 - Ganztag & Schulbetreuung (Leitung)
Stadtverwaltung, Zimmer 307 // 3. OG
Markt 8
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1125
Telefax: 06421 201-1418
E-Mail: E-Mail:


Aufgaben:
Betreuungs- und Ganztagsangebote an den Marburger Schulen, Mittagsversorgung, Cafeterien und Mensen, Lokale Bildungsplanung

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Hessisches Kultusministerium VCard
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefon: 0611 368-0
Telefax: 0611 368-2099
E-Mail: Homepage: htt­ps://­kul­tus­mi­nis­te­ri­um.hes­sen.­de/Öffnungszeiten:

Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.


 
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