Geburten, Geburtsanmeldung

Allgemeine Informationen

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes. Das Standesamt Marburg beurkundet die Geburt Ihres Kindes immer dann, wenn das Kind in Marburg geboren ist.

Geburt in der Uniklinik oder im Geburtshaus Marburg

Die Klinik und das Geburtshaus sind verpflichtet, uns die Geburt innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen.

Achten Sie darauf, dass Sie den Namenzettel ausfüllen, geben Sie unbedingt Ihre E-Mailadresse darauf an und geben ihn wieder in der Klinik oder bei uns im Standesamt ab. Wir benötigen den Namenszettel im Original.

Damit wir neben der Geburtsanzeige alle benötigten Unterlagen erhalten, nutzen Sie bitte unseren Online-Service „Dokumentenübermittlung zur Geburtsanzeige“, siehe oben. Dort können Sie Dokumente hochladen und ggf. auch den Namenszettel vorausgefüllt runterladen.

Sollten noch Unterlagen fehlen, erhalten Sie unaufgefordert eine Mail mit einer Auflistung der noch benötigten Unterlagen.

Bitte sehen Sie von Nachfragen innerhalb von zwei Wochen nach der Geburt ab.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Neben der Anzeige benötigen wir für die Beurkundung von den Eltern folgende Unterlagen:

Verheiratete Eltern

 Auszug aus dem Eheregister oder Eheurkunde mit Geburtsurkunden (wenn Sie nicht in Marburg geheiratet haben)

  • Bei Heirat im Ausland : Original Heiratsurkunde und Geburtsurkunden mit Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers, ggf. Apostille/Legalisation
  • Personalausweis oder Reisepass

Nicht verheiratete Eltern

 Geburtsurkunden (wenn Sie nicht in Marburg geboren sind)

  • bei Geburt im Ausland: Original Geburtsurkunden mit Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers, ggf. Apostille/Legalisation
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Geschiedenen oder Verwitweten: Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (Pflicht bei Namensänderungen) oder Heiratsurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil / Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Vaterschaftsanerkennung, Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung und ggf. Sorgeerklärung

Haben Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit oder sind als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen, empfehlen wir Ihnen eine (telefonische) Beratung durch das Standesamt.

Welche Gebühren fallen an?

Auf dem Namenszettel können Sie angeben, ob die Urkunden zugeschickt werden sollen oder Sie die Urkunden abholen möchten.

Bei Zusendung der Urkunden beträgt die Gebühr für die Urkunde 12 Euro plus 4 Euro Gebühren für das Einschreiben.

Bei Abholung der Geburtsurkunden bringen Sie bitte Ausweis oder Pass mit. Die Gebühr von 12 Euro ist bei Abholung zu zahlen (jedes weitere Original kostet 6 Euro).

Mit der Urkunde erhalten Sie einmalig 3 kostenlose Bescheinigungen über die Geburt (für Elterngeld, Mutterschaftshilfe und Kindergeld).

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Electronic cash: EC- Karte mit PIN
Was sollte ich noch wissen?

Haben Sie Fragen zur Namensführung des Kindes, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an standesamt@marburg-stadt.de.

Sind beide Eltern oder ein Elternteil nicht deutsch, kommt für die Namensführung des Kindes und die Feststellung seiner Abstammung eventuell ausländisches Recht in Betracht. In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Bemerkungen

Zum Schluss noch ein guter Tipp: Ein großer Teil der Formalitäten kann schon vor der Geburt des Kindes erledigt werden. Ist das Kind erst da, gibt es meist schönere und wichtigere Beschäftigungen. Wenn Sie als Eltern nicht verheiratet sind, können Sie Erklärungen zur Vaterschaftsanerkennung, die notwendige Zustimmung der Mutter und, wenn Sie dies wünschen, auch die Erklärung zur gemeinsamen Sorge bereits abgeben. Zuständig ist das Jugendamt des Wohnortes oder ein Notar. Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter können auch im Standesamt beurkundet werden.


zuklappenAnsprechperson
Fachdienst 34/36 - StandesamtStandort anzeigen
Frauenbergstraße 31
35039 Marburg
Telefon: 06421 201-3434
Telefax: 06421 201-1597
E-Mail:

Für notwendige persönliche Vorsprachen bitten wir um Terminvereinbarung telefonisch oder per Mail. Eine „offene Sprechstunde“ bieten wir bis auf Weiteres nicht an. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Telefonzeiten:
Montag: 08:00 – 11:00 Uhr und  14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 11:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 11:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 10:00 Uhr und 16:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 11:00 Uhr

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