Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes. Das Standesamt Marburg beurkundet die Geburt Ihres Kindes immer dann, wenn das Kind in Marburg geboren ist.
Geburt in der Uniklinik oder im Geburtshaus Marburg
Die Klinik und das Geburtshaus sind verpflichtet, uns die Geburt innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen.
Achten Sie darauf, dass Sie den Namenzettel ausfüllen, geben Sie unbedingt Ihre E-Mailadresse darauf an und geben ihn wieder in der Klinik oder bei uns im Standesamt ab. Wir benötigen den Namenszettel im Original.
Damit wir neben der Geburtsanzeige alle benötigten Unterlagen erhalten, nutzen Sie bitte unseren Online-Service „Dokumentenübermittlung zur Geburtsanzeige“, siehe oben. Dort können Sie Dokumente hochladen und ggf. auch den Namenszettel vorausgefüllt runterladen.
Sollten noch Unterlagen fehlen, erhalten Sie unaufgefordert eine Mail mit einer Auflistung der noch benötigten Unterlagen.
Bitte sehen Sie von Nachfragen innerhalb von zwei Wochen nach der Geburt ab.
