Gewerbezentralregister-Auskunft

Allgemeine Informationen

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann über die Person oder über eine Firma beantragt werden.
Muss diese Auskunft bei einer Behörde vorgelegt werden, ist die Empfängeradresse beizufügen.

Wird eine Auskunft über eine Firma gewünscht, muss ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister vorgelegt werden. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss als Geschäftsführer/in oder Prokurist/in eingetragen sein.
Vorsprachen müssen grundsätzlich persönlich erfolgen.
Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist mitzubringen.

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für diese Auskunft beträgt 13,00 Euro.


zuklappenAnsprechperson
Fachdienst 32 - Gefahrenabwehr und GewerbeStandort anzeigen
Schubertstraße 8 B
35043 Marburg
Telefon: 06421 201-2002
Telefax: 06421 201-1593
E-Mail:

Offene Sprechzeiten (kein Termin notwendig):

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 15:00 – 17:00 Uhr 

Bitte beachten Sie: Zu allen anderen Zeiten sind persönliche Vorsprachen nur in Einzelfällen und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Gewerbeanzeigen nutzen Sie bitte den entsprechenden Online-Service.

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 11:00 Uhr

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