Grundschule

Allgemeine Informationen

In die Grundschule kommen Kinder mit vielen unterschiedlichen Erfahrungen und Lernvoraussetzungen. Das Lernen in der Grundschule knüpft an diese individuellen Lernbedürfnisse der Kinder an und ermöglicht ihnen, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten zu vertiefen und zu erweitern.

Die Grundschule als gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens umfasst die ersten vier Jahrgangsstufen. In der Regel kommen Kinder in Hessen im Alter von sechs Jahren in die Schule, das heißt: Für alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht. Jüngere Kinder, sogenannte Kann-Kinder, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung eines schulärztlichen Gutachtens.

Nach einer Grundschulzeit von vier Jahren wechseln die Kinder in Hessen auf die weiterführende Schule. Die Wahl des Bildungsgangs nach der Grundschule ist grundsätzlich Sache der Eltern, die bei dieser Entscheidung vor allem von den Lehrkräften der Grundschulen unterstützt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Eltern werden von der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule schriftlich über den Beginn der Schulpflicht ihres Kindes informiert und zur Anmeldung gebeten. Die Anmeldung ist verpflichtend und erfolgt im März/April des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht.

Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung erfolgt im März/April des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht.


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Fachdienst 40 - Schulverwaltung & MedienzentrumStandort anzeigen
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Der Fachdienst Schulverwaltung & Medienzentrum ist für die äußere Schulverwaltung zuständig und versteht sich als verlässlicher Ansprechpartner für die 23 Marburger Schulen in städtischer Schulträgerschaft. Er setzt sich für die Schaffung innovativer Lernorte ein und unterstützt die Schulen mit vielfältigen Dienstleistungen – von der Bereitstellung und Unterhaltung von Schulgebäuden und -anlagen bis hin zu modernen Medienangeboten. Gemeinsam mit den Schulen gestaltet der Fachdienst die Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Lernen und Arbeiten.

Die Aufgaben im Einzelnen: 

  • Bereitstellung und Unterhaltung der Schulgebäude und Schulanlagen
  • Beschaffung von Einrichtung, IT-Ausstattung, Lehr- und Unterrichtsmittel
  • Personalangelegenheiten und Einsatz der Schulverwaltungskräfte und Schulhausmeister*innen Schul- und Medienentwicklungsplanung
  • Schülerbeförderung
  • Gestattungen und Gastschulbeiträge
  • Verkehrssicherheit und Schulwegeplanung
  • Schulraumüberlassung an Dritte
  • Service und Support der schulischen IT-Ausstattung
  • Medienverleih, Fortbildungen, medienpädagogische Beratung und Unterstützung der Schulen bei der Entwicklung von Medienbildungskonzepten

Weitere Informationen: www.marburg.de/schule

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen VCard
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65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefon: 0611368-0
Telefax: 0611368-2099
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