Gutachterausschuss

Allgemeine Informationen
Aufgaben des Gutachterausschusses

Gutachterausschüsse wurden in Folge der Vorschriften des Bundesbaugesetzes von 1960 mit dem Ziel gebildet, die Transparenz des Grundstücksmarktes zu gewährleisten. Marktbeobachtung mittels Kaufpreissammlung und Marktaufklärung durch die Ermittlung von Bodenrichtwerten durch unabhängige Sachkundige sollten die Möglichkeiten zur Information über das Marktgeschehen von Grundstücken verbessern.
An diesen grundsätzlichen Zielen hat sich bis heute nichts verändert, auch wenn die Aufgaben des Gutachterausschusses erweitert wurden.

Diese ergeben sich derzeit aus dem § 193 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie aus § 7 der Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch.

Hierzu gehören im Wesentlichen:

  • die Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechte an Grundstücken
  • die Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für Rechtsverluste oder andere Vermögensnachteile
  • die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
  • die Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten
  • die Erstattung von Gutachten im Zusammenhang mit § 5 Abs.2 des Bundeskleingartengesetzes
  • die Erstattung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte

Gutachterausschüsse sind in Hessen jeweils für die Bereiche der Landkreise und kreisfreien Städte sowie einzelner kreisangehöriger Gemeinden gebildet.

Für den Bereich des Stadtgebietes Marburg besteht ein eigener Ausschuss. Dieser ist nicht zu verwechseln mit den verschiedenen kommunalpolitischen Ausschüssen. Er ist eine Einrichtung des Landes und arbeitet als Kollegialgremium selbständig und weisungsfrei.

Dem Gutachterausschuss für den Bereich der Stadt Marburg gehören Sachverständige aus unterschiedlichen Fachbereichen (Architektur, Bauwesen, Vermessungs-wesen und Finanzwesen) sowohl aus dem öffentlichen als auch dem privaten Tätigkeitsbereich an. Sie arbeiten ehrenamtlich und werden jeweils für die Dauer von 5 Jahren bestellt. Die Bestellung erfolgt für den Vorsitzenden durch den Präsidenten des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation, für alle weiteren Gutachter durch den Vorsitzenden.

Bei der Erstattung von Gutachten muss der Ausschuss mindestens mit dem Vorsitzenden und zwei weiteren Gutachtern tätig werden. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt in Marburg durch das gesamte Gremium.

Aufgaben der Geschäftsstelle

Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle, die gemäß Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch für das Stadtgebiet Marburg beim Magistrat der Stadt Marburg eingerichtet wurde. Die Geschäftsstelle hat nach Weisung des vorsitzenden Mitglieds neben den Verwaltungsaufgaben insbesondere die

  • Kaufpreissammlungen nach § 195 Abs. 1 des Baugesetzbuches sowie bei Bedarf ergänzende Datensammlungen über Einnahmen und Ausgaben der Grundstücksbewirtschaftung einzurichten und zu führen
  • zur Wertermittlung erforderlichen Daten zu erheben, abzuleiten, fortzuschreiben und zu veröffentlichen
  • Gutachten, Bodenrichtwerte, Zustandsfeststellungen, Anfangs- und Endwerte nach § 154 Abs. 2 des Baugesetzbuches sowie Gutachten über Miet- und Pachtwerte vorzubereiten
  • Wertberechnungen zu erstellen und fachliche Äußerungen abzugeben, soweit der antragstellenden Person oder Stelle das Tätigwerden der Geschäftsstelle genügt
  • Auskünfte aus der Kaufpreissammlung, über Bodenrichtwerte und sonstige Daten zur Wertermittlung zu erteilen und die Daten in Form eines Grundstücksmarktberichts zu veröffentlichen
  • Bodenrichtwerte aufzubereiten sowie ihre Bekanntgabe zu veranlassen
  • Gutachten auszufertigen
  • Mietwertübersichten zu erstellen
  • Gutachten an die allgemeine Änderung von Werten anzupassen, soweit der antragstellenden Person oder Stelle das Tätigwerden der Geschäftsstelle genügt
  • Preisprüfung von Kaufverträgen öffentlicher Stellen vorzunehmen
  • Daten, die von der zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse des Landes Hessen benötigt werden, zu sammeln, aufzubereiten und weiterzuleiten
  • Verwaltungsgebühren und Entschädigungen der Mitglieder des Gutachterausschusses festzusetzen
An wen muss ich mich wenden?

Die Geschäftsstelle befindet sich im Gebäude Barfüßerstraße 11, Raum 110.


zuklappenAnsprechperson
Fachdienst 60.7 - Geschäftsstelle GutachterausschussStandort anzeigen
Bauamt
Barfüßerstraße 11
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-6063
E-Mail:

Termine nach Vereinbarung (telefonisch, per E-Mail)


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schwer zugängig

Der Gutachterausschuss ist ein Gremium aus ehrenamtlichen Sachverständigen. Er ist eine Einrichtung des Landes Hessen, seine Geschäftsstelle ist beim Magistrat der Universitätsstadt Marburg angesiedelt. Weitere Informationen finden Sie über die Suchfunktion unter „Gutachterausschuss“.
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