Hundesteuer - Hund abmelden

Allgemeine Informationen

Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

  • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
  • Sie keinen Hund mehr haben.
Verfahrensablauf

Endet die Hundehaltung in Marburg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen schriftlich über das Formular „Abmeldung eines Hundes“ oder über unseren Onlinedienst anzuzeigen. Bei Abgabe des Hundes sind hierbei auch Name und Anschrift der neuen Halterin oder des neuen Halters anzugeben. Weiterhin ist die Hundesteuermarke mit der Abmeldung zurückzugeben.

Welche Gebühren fallen an?

In der Regel: keine

Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.

Rechtsgrundlage

Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)

Was sollte ich noch wissen?

Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.


zuklappenAnsprechperson
Janina KaiserStandort anzeigen
SachbearbeitungAmt / Bereich
Stadtverwaltung, Zimmer 204 // 2. OG
Markt 7
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1230
E-Mail:


Aufgaben:
Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer, Grundbesitzabgaben

Fachdienst 22 - Steuern und AbgabenStandort anzeigen
Stadtverwaltung
Markt 9
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1230
Telefax: 06421 201-1578
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­mar­bur­g.de

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Telefonsprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 – 17:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Der Fachdienst Steuern und Abgaben (FD 22),

  • auch kurz Steueramt genannt
  • gehört dem Dezernat des Oberbürgermeisters an

und ist im Fachbereich 2, Finanzen, angesiedelt. Er kümmert sich um die kommunalen Steuern und Gebühren.

Die Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und Grundsteuer B), die Hundesteuer, die Spielapparatesteuer, die Zweitwohnungssteuer, die Müllabfuhrgebühren und die Straßenreinigungsgebühren werden hier berechnet und veranlagt. Die Kanalbenutzungsgebühren werden durch die Stadtwerke Marburg GmbH berechnet und zusammen mit den Niederschlagswassergebühren festgesetzt, dies jedoch im Auftrag der Stadt Marburg.

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