Kirchenaustritt

Allgemeine Informationen

Ein Kirchenaustritt muss in Hessen seit 01.03.2017 bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Verfahrensablauf

Der Austritt ist durch persönliche Vorsprache zu erklären. Für Kinder unter 14 Jahren erklären die Eltern den Austritt.

  • Der Kirchenaustritt wird wirksam mit Ablauf des Tages an dem er erklärt wird.
  • Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Erklärung wirksam wird.

Informationsblatt bei Kirchenaustritt

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Electronic cash: EC- Karte mit PIN

zuklappenAnsprechperson
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Telefon: 06421 201-3636
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