Wenn eine Verordnung über ein Landschaftsschutzgebiet ein Befahrensverbot enthält, ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde erforderlich. Dabei dürfte es sich in der Regel um die untere Naturschutzbehörde handeln.
Landschaftsschutzgebiet - Befahrerlaubnis
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
An die untere Naturschutzbehörde in der Verwaltung Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner/in
Fachdienst 69 - Untere Naturschutzbehörde![]() | |
Fachdienst 69 - Umwelt, Klima- und Naturschutz, Fairer HandelSoftware-Center 3 35037 Marburg Telefon: 06421 201-1711 E-Mail: Naturschutz@marburg-stadt.de | Montag, Mittwoch, Freitag 8.30 – 12.00 Uhr. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir verlässlich für Sie da sind. |
Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) ist zuständig für die Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des Naturschutzrechtes Die Aufgaben im Einzelnen: - Erarbeiten von Stellungnahmen Eingriffen in Natur und Landschaft - Ordnungsrechtliches Vorgehen bei ungenehmigten Eingriffen (z.B. ungenehmigte Baumfällungen, illegale Ablagerungen) - Erarbeitung von Stellungnahmen zu baurechtlichen Verfahren - Erarbeiten von Stellungnahmen zur öffentlich-rechtlichen Planungen - Erteilen von Ausnahmegenehmigungen zu Vorhaben in geschützten Gebieten - Erteilung von artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen - Planung und Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen - Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie - Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität - Organisation der Pflege von Naturschutzflächen - Beratung von Bürgerinnen und Bürgern zu Fragen des Natur- und Artenschutzes - Geschäftsführung des Naturschutzbeirates - Öffentlichkeitsarbeit |