Schwerbehindertenausweis beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt.

Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.

Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Ihnen, die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen und weist auf besondere gesundheitliche Einschränkungen hin. Sie können damit spezielle Rechte und entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

Verfahrensablauf

Einen Schwerbehindertenausweis können Sie nur beantragen, wenn bei Ihnen zuvor ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 festgestellt wurde.

Wenn Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen, wird Ihnen bei einem festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 50 automatisch ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt, sofern dort bereits ein Passfoto von Ihnen vorliegt.

Wenn das nicht der Fall sein sollte,

  • Sie aber bereits einen Feststellungsbescheid oder eine entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 haben
  • oder bei Verlust, Beschädigung oder Ablauf Ihres bestehenden Schwerbehindertenausweises,

können Sie bei der zuständigen Stelle eine (neue) Ausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen. Hierfür genügt ein formloses Anschreiben.

Für die Ausstellung müssen Sie der zuständigen Stelle ein Lichtbild/ Passfoto von sich zusenden. Bitte notieren Sie auf der Rückseite des Fotos Ihren Namen sowie das Geschäftszeichen der behörde, um mögliche Verwechslungen zu vermeiden. Die zuständige Stelle prüft jeweils die Voraussetzungen zur Ausstellung des Schwerbehindertenausweises.

Bei vorliegenden Voraussetzungen stellt sie einen (neuen) Schwerbehindertenausweis aus und schickt Ihnen den Ausweis zu.

An wen muss ich mich wenden?

Die Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises erfolgt durch die örtlich zuständigen Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales

Zuständiges Versorgungsamt für die Stadt Marburg:
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen
Südanlage 14 A
35390 Gießen

Postanschrift:
Postfach 101052
35340 Gießen

Telefon: 0641/7936-0
Fax: 0611/327644-253
E-Mail: postmaster@havs-gie.hessen.de

Eine Übersicht über die Termine 2023 können Sie hier herunterladen.

Achtung, ab April 2023 werden die Sprechtage in Marburg nur noch am Nachmittag angeboten:

Bürgerhaus Marbach / Verwaltungsaußenstelle Marbach
Emil-von-Behring-Straße 51
35041 Marburg

Öffnungszeiten (ohne Terminvereinbarung):
jeden 1. Donnerstag eines Monats
von 14:00–16:00 Uhr

Bürger*innen können sich dort zu Fragen des Schwerbehindertenrechts sowie des Ausweiswesens beraten lassen und Anträge oder ergänzende Unterlagen dort abgeben. Die Antragsbearbeitung erfolgt in Gießen.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Behinderung, die nicht die Feststellung einer Behinderung oder den Schwerbehindertenausweis betreffen, ist folgende Stelle der Stadt Marburg zuständig:

Fachdienst Soziale Leistungen
Behindertenhilfe
Frau Kerstin Hühnlein
Friedrichstraße 36
35037 Marburg

Telefon: 06421/201-1525
Fax: 06421/201-1576
E-Mail:

Wenden Sie sich bitte bei Fragen bzgl. des Schwerbehindertenausweises ausschließlich an das Amt für Versorgung und Soziales Gießen.

Voraussetzungen

Sie haben einen Feststellungbescheid über eine Behinderung von mindestens einem Grad 50.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Feststellungsbescheid über Behinderung von mindestens Grad 50 oder entsprechendes Geschäftszeichen
  • Lichtbild in Größe eines Passfotos (ab dem 10. Lebensjahr)
  • gültiger Aufenthaltstitel in Deutschland (für nicht-deutsche Staatsbürger)
Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

ca. zwei Wochen

Rechtsbehelf

keiner

Was sollte ich noch wissen?

Wichtig: Auf die Rückseite des Lichtbildes/ Passfotos müssen Sie Ihren Namen sowie das Aktenzeichen der Ausweis ausstellenden Behörde schreiben


zuklappenExterne Behörden
Hessische Amt für Versorgung und SozialesSüdanlage 14 A
35390 Gießen
Telefon: 0641 7936-0
Telefax: 0611 327644-253
E-Mail: Homepage: htt­ps://rp-gies­sen.hes­sen.­de/HAVS-Gies­sen

 
zurück