Oberstadtplakette

Allgemeine Informationen

Stand: 27.01.2026

Oberstadtplaketten können formlos per Mail an ausnahmegenehmigung@marburg-stadt.de beantragt werden. Die Oberstadtplaketten werden anschließend postalisch zugesandt.

Wir bitten um folgende Angaben:

  • Name
  • Adresse
  • Kennzeichen
  • Fahrzeugschein (bei Fahrzeugwechsel oder erstmaliger Beantragung)
  • Gewerbeschein (für Gewerbetreibende bei erstmaliger Beantragung)

Persönlich können Oberstadtplaketten bei der Straßenverkehrsbehörde nach vorheriger Terminvereinbarung beantragt und abgeholt werden. Beachten Sie bitte, dass es in der Straßenverkehrsbehörde keine Zahlungsmöglichkeit gibt.

Die Ausstellung kann auch im Stadtbüro erfolgen. Dafür ist eine persönliche Vorsprache mit vorheriger Terminvereinbarung oder ohne Termin zu den offenen Sprechzeiten nötig.

Im Oberstadtbereich sind in der Zeit von:

Sonntag bis Freitag von 11:00–18:00 Uhr und von 20:00–06:00 Uhr
Samstag von 10:00–18:00 Uhr und von 20:00–06:00 Uhr

folgende Straßen für den Verkehr gesperrt:

  • Aulgasse
  • Barfüßerstraße, Haus Nr. 12-55
  • Heumarkt
  • Jakobsgasse
  • Luth. Kirchhof
  • Markt
  • Marktgasse
  • Nikolaistraße
  • Reitgasse, Haus Nr. 4-15
  • Rübenstein
  • Schneidersberg
  • Schuhmarkt
  • Steingasse
  • Wendelgasse

Von der Sperrung ausgenommen sind Schwerbehinderte mit Parkausweis, Taxen und Linienbusse.

Fahrzeughalter*innen aus den genannten Straßen können eine Dauererlaubnis (Oberstadtplakette) zum Befahren der gesperrten Straßen beantragen. Dies gilt auch für Bewohner*innen der Häuser "Wettergasse 1-16".

Die Oberstadtplakette ist gut sichtbar an der linken Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Zweiradfahrer*innen haben als Nachweis die Genehmigung mit sich zuführen.

Voraussetzungen

Die beantragende Person muss mit 1. Wohnsitz in Marburg gemeldet und Halter*in des Fahrzeuges sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Neuanträgen ist der Kfz-Schein sowie ggf. der Gewerbenachweis vorzulegen. In den Folgejahren kann die Antragstellung bei unveränderten Voraussetzungen formlos schriftlich oder telefonisch beim Stadtbüro erfolgen.

Welche Gebühren fallen an?

Neuausstellung        

18,00 Euro

Bei Postversand wird zu den Gebühren noch 1 Euro als Sachkostenpauschale berechnet.

Zahlungsarten
  • Electronic cash: EC- Karte mit PIN
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Oberstadtplakette wird jeweils für ein Kalenderjahr erteilt. Sie gilt ab Antragstellung bis 31.12. des Jahres, übergangsweise jedoch längstens bis 31.1. des Folgejahres.


zuklappenAnsprechperson
A. Metternich
Amt / Bereich
Schubertstraße 8 B
35043 Marburg
Telefon: 06421 201-3315
E-Mail:
C. Vaupel
SachbearbeitungAmt / Bereich
Schubertstraße 8 B
35043 Marburg
Telefon: 06421 201-3323
E-Mail:
Fachdienst 34/36 - StadtbüroStandort anzeigen
Stadtbüro
Frauenbergstraße 31
35039 Marburg
Telefon: 06421 201-3636
E-Mail:

Terminsprechzeiten:
Montag: 08:00 – 17:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 13:00 Uhr 
Donnerstag: 13:00 – 18:00 Uhr

Offene Sprechzeiten:
Mittwoch: 08:00 – 13:00 Uhr
Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr

Telefonzeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr

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