Pfandleihergewerbe nach § 34 Gewerbeordnung

Allgemeine Informationen

Sie möchten ein Pfandleihergewerbe betreiben?

Wir möchten Ihnen gerne helfen, auf dem schnellesten Weg Ihre Erlaubnis zu erhalten.

Auf einem Merkblatt haben wir Ihnen zusammengestellt, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen bzw. welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen.

Im optimalen Fall benötigen Sie 2 Wochen, bis Sie alle Unterlagen vollständig haben und vorlegen können.

Das Merkblatt sowie den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung eines Pfandleihergewerbes nach § 34 Gewerbeordnung haben wir zum Download bereitgestellt.


zuklappenAnsprechperson
Fachdienst 32 - Gefahrenabwehr und GewerbeStandort anzeigen
Schubertstraße 8 B
35043 Marburg
Telefon: 06421 201-2002
Telefax: 06421 201-1593
E-Mail:

Offene Sprechzeiten (kein Termin notwendig):

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 15:00 – 17:00 Uhr 

Bitte beachten Sie: Zu allen anderen Zeiten sind persönliche Vorsprachen nur in Einzelfällen und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Gewerbeanzeigen nutzen Sie bitte den entsprechenden Online-Service.

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 11:00 Uhr

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