Spielplätze

Allgemeine Informationen

Spielplätze sind für Kinder und Jugendliche oft die einzigen Orte zum Austoben, gemeinsamen Spielen, kreativen Experimentieren oder einfach nur zum Treffen.

Spielen ist entscheidend für die Entwicklung von Kindern. Spielplätze tragen zur Entfaltung bei und fördern Selbstsicherheit und Selbstvertrauen. Sie sind damit eine wichtige Ergänzung zum Spielen daheim und zu anderen Freizeitangeboten.

Die Hessische Bauordnung schreibt die Errichtung von Kinderspielplätzen explizit vor. Sie verlangt, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als 3 Wohnungen ein ausreichend großer Spielplatz anzulegen ist. Nur ausnahmsweise kann auf die Bereitstellung einer solchen Spielfläche verzichtet werden, wenn

  • in unmittelbarer Nähe eine Gemeinschaftsanlage oder ein sonstiger, für die Kinder nutzbarer Spielplatz geschaffen wird oder vorhanden ist oder
  • ein solcher Spielplatz wegen der Art und der Lage der Wohnung nicht erforderlich ist.

Kaum ein größeres Wohnprojekt darf daher ohne die dazugehörigen Kinderspielplätze errichtet werden.

Die Gestaltung von Freiflächen, die Einrichtung und der Betrieb von Spielplätzen sind außerdem auch kommunale Aufgaben. Aus diesem Grund befinden sich auch zahlreiche Spielplatzanlagen in den einzelnen Städten und Gemeinden. Die Kommunen erfüllen dadurch einen Teil ihres Auftrags, Kinder- und Jugendarbeit zu betreiben (siehe dazu auch § 11 SGB VIII – Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit).

Zahlreiche Kommunen stellen Informationen über Spielplätze und Treffpunkte bereits ausführlich über das Internet zur Verfügung. Spielplätze und Treffpunkte werden beschrieben, Aktionen können angekündigt und dokumentiert werden und Suchfunktionen erleichtern das Auffinden von Angeboten in Wohnortnähe.

An wen muss ich mich wenden?
  • Wenn Sie Änderungs- und Verbesserungsvorschläge zu Spielplätzen in Ihrer Stadt/Gemeinde haben, wenden Sie sich an das Bau- und Grünflächenamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Dort bzw. auch oft im Internetauftritt Ihrer Verwaltung erfahren Sie auch, wo Spielplätze sind.
  • Wenn Sie Verschmutzungen (z. B. durch Hunde) oder missbräuchliche Nutzung (z. B. durch ältere Jugendliche) melden wollen, wenden Sie sich an das Ordnungsamt.

zuklappenAnsprechperson
Celia Meggers
Amt / Bereich
Stadtverwaltung - Software-Center 3
Software-Center 3
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-6740
E-Mail: E-Mail:
Fachdienst 67 - StadtgrünStandort anzeigen
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Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr und nach Vereinbarung.

Der Bereich Stadtgrün plant, baut, saniert und verwaltet die städtischen Grünanlagen. Dazu gehören die Parks, Grünzüge, Straßenbäume, Verkehrsgrün, die öffentlichen Spielplätze, Bolzplätze, Freianlagen von Kindergärten und Schulen, Kleingartenanlagen und stadtnahe Naturräume. Neben allgemeinen Verwaltungsaufgaben werden umfangreiche Koordinationsaufgaben durchgeführt. 

Die Aufgaben im Einzelnen:

  • Planung, Sanierung und Umgestaltung von Freiflächen
  • Verwaltung und Unterhaltung der städtischen Grünanlagen aller Art
  • Mitwirkung bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • Baumschutz und Anträge nach Baumschutzsatzung
  • Verkehrssicherungspflicht der städtischen Bäume und Straßenbäume
  • Verkehrssicherungspflicht der städtischen Kinderspielplätze
  • Förderung und Betreuung des Kleingartenwesens und urbanen Gärtnern
  • Erstellung und Pflege des Grünflächenkataster
  • Erstellung von Themenkarten wie Spielplatzplan, Grünflächenbestandskarten oder Baumkataster
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