Allgemeine Aufstellerlaubnis
Wenn Sie beabsichtigen, gewerblich Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufzustellen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Bitte beachten Sie, dass die Erlaubnis vor dem Aufstellen des Spielgeräts einzuholen ist.
Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit dürfen Sie auch ohne Aufstellerlaubnis betreiben.
Spielrecht
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beantragung einer allgemeinen Aufstellerlaubnis benötigen wir von Ihnen:
- ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis
- einen Auszug aus dem Gewerberegister
- eine Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt)
- einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (Amtsgericht)
Was sollte ich noch wissen?
Geeignetheitsbestätigung
Auch wenn Sie schon im Besitz einer allgemeinen Aufstellerlaubnis sind, benötigen Sie für jeden Aufstellort Ihrer Geräte immer eine Geeignetheitsbestätigung. Ihrem formlosen Antrag fügen Sie bitte Ihre allgemeine Aufstellerlaubnis sowie ein Grundrissplan bei, dem der Aufstellort zu entnehmen ist.
Spielhallenerlaubnis
Wenn Sie eine Spielhalle betreiben möchten, sollten Sie wissen, dass Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt haben dürfen. Die Abgabe alkoholischer Getränke ist in einer Spielhalle nicht erlaubt.
Zur Erlangung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Spielhalle sind dem Antrag
- ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis
- einen Auszug aus dem Gewerberegister
- eine Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt)
- einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (Amtsgericht)
- eine Baugenehmigung zur Nutzung der Räume als Spielhalle
- ein aktueller Pachtvertrag oder Eigentumsnachweis
beizufügen.
Bemerkungen
Wenn Sie weitere Informationen zum Thema Spielrecht wünschen, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.
Ansprechperson
| Fachdienst 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe | |
| Schubertstraße 8 B 35043 Marburg Telefon: 06421 201-2002 Telefax: 06421 201-1593 E-Mail: gewerbe@marburg-stadt.de | Offene Sprechzeiten (kein Termin notwendig): Montag: 08:00 – 12:00 Uhr Bitte beachten Sie: Zu allen anderen Zeiten sind persönliche Vorsprachen nur in Einzelfällen und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Gewerbeanzeigen nutzen Sie bitte den entsprechenden Online-Service. Telefonische Erreichbarkeit: Montag: 08:00 – 12:00 Uhr |