Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)

Allgemeine Informationen

Um an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können

Benötigt werden für

  • Europawahlen
    2.000 für eine Landesliste und 4.000 für eine Bundesliste
  • Bundestagswahlen
    200 für einen Kreiswahlvorschlag und 2.000 für eine Landesliste
  • Landtagswahlen
    50 für einen Kreiswahlvorschlag und 1.000 für eine Landesliste
  • Direktwahlen
    zweimal so viele Unterschriften wie Sitze in der Gemeindevertretung bzw. im Kreistag vorhanden sind 

Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.

Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.

Informationen zu Wahlen in Hessen

An wen muss ich mich wenden?

Abhängig von der anstehenden Wahl an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter, achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.

Bei der Universitätsstadt Marburg ist das Wahlamt zuständig:

Johanna Bose
Telefon: 06421 201-1050

zuklappenAnsprechperson
Sachgebiet Wahlen
Stadtverwaltung
Barfüßerstraße 50
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1050
Telefax: 06421 201-1300
E-Mail:

Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Montag, Dienstag und Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Das Sachgebiet Wahlen ist zuständig für die Organisation, Koordination und Durchführung von verschiedenen Wahlen. Dazu gehören: 

  • Kommunalwahlen
  • Direktwahl Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeister
  • Direktwahl Landrätin/Landrat
  • Ausländerbeiratswahl
  • Bundestagswahl
  • Landtagswahl
  • Europawahl
  • Bürgerbefragungen

Weitere Informationen: www.marburg.de/wahlen

zurück