Wanderlager: Anzeige

Allgemeine Informationen

Ein Wanderlager ist eine Verkaufsveranstaltung, die ein Gewerbetreibender außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung von einer festen Verkaufsstelle aus vorübergehend betreibt. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung im Rahmen eines Marktes, einer Ausstellung oder Messe erfolgt.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreisausschüsse sowie die Magistrate der Kreisfreien Städte.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Reisegewerbekarte
  • Formloser Antrag
    The application for a travelling camp must state the place and time of the event, the names of the organiser and the person on whose behalf the goods are distributed, as well as the home or commercial establishment of these persons, the name of the representative and the wording and nature of the intended public announcements (e.g. brochures, newspaper advertisements, etc.).
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt für die Entgegennahme der Anzeige

  • für die Veranstaltung eines Wanderlagers: EUR 76,00 Euro;
  • für eine oder mehrere Veranstaltungen von einer Verweildauer von jeweils bis zu 3 Stunden in einem Gemeindegebiet aus einem Verkaufswagen oder Ähnlichem oder sonst im Freien: EUR 11,00 - 76,00.
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Veranstaltung ist 4 Wochen vor Beginn anzuzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll und die An- und Abreise der Teilnehmer zum und vom Ort des Wanderlagers durch die geschäftsmäßig erbrachte Beförderung durch den Veranstalter oder von Personen im Zusammenwirken mit dem Veranstalter erfolgen soll. Dies gilt auch für Wanderlager, die im Ausland veranstaltet werden.

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen


Ansprechpartner/in
Universitätsstadt Marburg
Markt 1
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-0
Telefax: 06421 201-1591
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­mar­bur­g.de
 
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