Wohnungsgeberbestätigung

Allgemeine Informationen

Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. November 2015 hat es Veränderung für Wohnungsgeber gegeben.

Wohnungsgeber müssen nach § 19 Bundesmeldegesetz bei der Anmeldung mitwirken. Der Wohnungsgeber muss eine Bestätigung ausstellen, die der Wohnungsnehmer zur Erledigung des Meldevorgangs bei der Meldebehörde benötigt.

Wohnungsgeber sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte - dazu gehören insbesondere auch Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber können selbst Wohnungseigentümer sein, aber auch Hauptmieter die untervermieten.

Einen Vordruck für die Wohnungsgeberbestätigung (WGB) stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.


zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 34/36 - StadtbüroStandort anzeigen
Stadtbüro
Frauenbergstraße 35
35039 Marburg
Telefon: 06421 201-1801
Telefax: 06421 201-1828
E-Mail:

Terminsprechzeiten:
Montag 8-17 Uhr
Dienstag 8-13 Uhr
Donnerstag 13-18 Uhr

Offene Sprechzeiten:
Mittwoch 8-13 Uhr
Freitag 7:30-12 Uhr

Telefonzeiten:
Montag bis Freitag 8-12 Uhr
Mittwoch 14-16 Uhr

Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Hinweise zur Vorsprache im Stadtbüro!


Parkmöglichkeiten:
direkt beim Gebäude vorhanden

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle "Stadtbüro"

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig

zurück