Informationen zur Lebenslage
Finanziell, sozial oder durch ein Unglück: Jeder kann in eine Notlage oder Krise geraten. Hier finden Sie Beratungs- und Serviceangebote, die Wege aus Krisensituationen aufzeigen oder Notlagen abmildern. In diesem Bereich finden Sie Informationen zum Katastrophenschutz und Beratung von Opfern.
Frauen, die von Gewalt betroffen sind, benötigen oft schnelle und unbürokratische Unterstützung. In Hessen stehen eine Vielzahl von professionellen Schutz-, Beratungs- und Hilfsangeboten zur Verfügung, die Frauen und ihre Kinder begleiten, informieren und auf dem Weg in ein sicheres Leben unterstützen.
Jede Polizeidienststelle kann einer Gewaltbetroffenen mit akutem Bedarf zu jeder Tages- und Nachtzeit helfen, ein Frauenhaus zu erreichen. Im Notfall rufen Sie die Polizei unter...
Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei den Gemeinden, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.
Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Planungen im Hochwasserschutz als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die Gemeinden bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten.
Katastrophe im Sinne des Gesetzes ist ein Ereignis, das Leben, Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung, Tiere, erhebliche Sachwerte oder die natürlichen Lebensgrundlagen in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder beeinträchtigt, dass zur Beseitigung die einheitliche Lenkung aller Katastrophenschutzmaßnahmen sowie der Einsatz von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes erforderlich sind.
Der Einsatz im Katastrophenfall baut in der Regel auf dem Einsatz der...
Bei Mitteilung einer Kindeswohlgefährdung wenden Sie sich zu den Geschäftszeiten des Jugendamtes (Montag bis Donnerstag, 08:00 – 16:00 Uhr und Freitag, 08:00 – 13:00 Uhr) an die Telefonnummer 06421 201-0 und lassen Sie sich mit der Tagbereitschaft des Jugendamtes verbinden. Außerhalb der Geschäftszeiten des Jugendamtes wenden Sie sich bitte an die Polizei und lassen Sie sich mit der Rufbereitschaft des Jugendamtes verbinden.
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