Raumordnung

DetailinformationenzuklappenBauvorhaben in Sanierungsgebieten: Genehmigung beantragen
Damit während einer städtebaulichen Sanierung keine tatsächlichen oder rechtlichen Veränderungen erfolgen, die sich erschwerend auf den Sanierungsablauf auswirken können, unterliegen bestimmte Maßnahmen in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet einem Genehmigungsvorbehalt. Es bedarf der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde -die Errichtung, Änderung, Umnutzung oder Beseitigung von Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen, -die Vornahme erheblicher oder wertsteigernder...
DetailinformationenzuklappenGeoportal Hessen – Geodaten finden, präsentieren und beziehen
Geoinformationen (Geodaten) sind aufgrund ihrer raumbezogenen Eigenschaften bei zahlreichen Planungen und Entscheidungen für Wirtschaft, Verwaltung sowie Bürgerinnen und Bürger unverzichtbar. Durch ihren Einsatz können komplexe Sachverhalte einfach, schnell und transparent analysiert sowie die Ergebnisse in anschaulicher Form präsentiert werden. Um die Verfügbarkeit und die Nutzungsmöglichkeiten der in verteilten Quellen und unterschiedlichen Zuständigkeiten geführten Geodaten zu verbessern...
DetailinformationenzuklappenKostenerstattungsbeitrag für Ausgleichsmaßnahmen zahlen
Baumaßnahmen stellen häufig Eingriffe in Natur und Landschaft dar. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sie die Gestalt oder Nutzung von Grundflächen verändern und dadurch die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen (§ 14 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG). Die Verursacher eines Eingriffs sind nach § 15 Abs. 1 und 2 BNatSchG verpflichtet, -vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen und ...
DetailinformationenzuklappenVeränderungssperren nach dem Baugesetzbuch
Damit während der Aufstellung eines Bebauungsplanes keine Baumaßnahmen durchgeführt werden, die den Zielen des künftigen Planes entgegenstehen, können Gemeinden zur Sicherung ihrer Bauleitpläne eine Veränderungssperre erlassen. Das bedeutet, dass Bauvorhaben im Planbereich nicht mehr ausgeführt und auch vorhandene Bauanlagen nicht beseitigt werden dürfen. Ferner ist es nicht zulässig, erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren...
DetailinformationenzuklappenWindenergie, Eignungsgebiete
Um raumbedeutsame Windkraftanlagen (WKA), auch Windenergieanlagen (WEA), auf geeignete Gebiete zu konzentrieren und regionalplanerisch zu steuern, werden in den Regionalplänen "Vorranggebiete für Windenergienutzung" ausgewiesen. Dies erfolgt  durch die Träger der Regionalplanung. In Hessen sind das die Regionalversammlungen in den 3 Hessischen Regionen (entspricht den Regierungsbezirken).
zurück