Sozialleistungen

Informationen zur Lebenslage
Wer bekommt Sozialleistungen? Habe ich Anspruch auf Sozialhilfe und wie beantrage ich sie? Sozialleistungen beinhalten sämtliche Geld-, Dienst- und Sachleistungen, die privaten Haushalten oder Einzelpersonen zur Deckung und Erleichterung sozialer Risiken und Bedürfnisse vom Staat, öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder von Unternehmen gewährt werden.
DetailinformationenzuklappenArbeitslosengeld (I)
Arbeitnehmer leisten während ihrer Erwerbstätigkeit Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, die zusammen mit dem Arbeitgeberanteil direkt vom Lohn / Gehalt einbehalten werden. Diese Beiträge berechtigen Sie, in Zeiten der Arbeitslosigkeit Leistungen zu beziehen. Anspruch Wenn Ihr Arbeitsverhältnis oder eine andere versicherungspflichtige Tätigkeit (wie etwa der Grundwehrdienst oder Krankengeldbezug) endet, sind Sie verpflichtet, sich so früh wie möglich bei einer Agentur für Arbeit Ihrer...
DetailinformationenzuklappenBeratung und Information zu Fragen des selbstständigen Lebens im Alter erhalten
Im Rahmen der Altenhilfe erhalten Sie als älterer Mensch vielfältige Informationen und Unterstützung: -Beratung in allen Lebensfragen, -Aufzeigen von Hilfsangeboten, -Angebote in der Ehrenamtsarbeit, -Information zu kulturellen Angeboten, -Beratung zur Wohnungsanpassung (baulich und finanziell) und zu verschiedenen Wohnformen, -Information über Begegnungsstätten und Angebote zur sozialen Teilhabe. Die Beratung älterer Menschen und ihrer Angehörigen zu Fragestellungen rund um das Alter und...
DetailinformationenzuklappenBestattungskosten - Sozialhilfe
In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Bei einem Sterbefall sind die Angehörigen (in der gesetzlich geregelten Reihenfolge) des Verstorbenen verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen. Sie haben auch die anfallenden Kosten zu tragen, die sie vom Erben des Nachlasses – sofern sie nicht selbst Erben sind – einfordern können. Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass des Verstorbenen ebenfalls dazu nicht ausreicht, können die...
DetailinformationenzuklappenEingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer seelischen Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine -Angststörung, -Depression, -Psychose, -Autismus, -ADHS oder -eine Essstörung sein. Um Kinder und junge Menschen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, kann eine Eingliederungshilfe beantragt werden. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer...
DetailinformationenzuklappenHilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe).
DetailinformationenzuklappenHilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Sozialhilfe)
Die Leistung umfasst Beratung und persönliche Unterstützung der Leistungsberechtigten und ihrer Angehörigen, insbesondere: -Hilfe zur Erhaltung einer Wohnung -Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnmöglichkeit -Hilfe zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags -Hilfe bei gewaltgeprägten Lebensumständen -Hilfe für Strafgefangene (befristete Mietübernahme während der Haft) -Hilfe bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung (Haftanstalt,...
DetailinformationenzuklappenLeistungen der Sozialhilfe für die unterschiedlichen Lebenslagen
Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln sicherstellen können, haben Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. Ein besonderer Bedarf ist bei Krankheit, Behinderung oder besonderen sozialen Schwierigkeiten gegeben, für die der Gesetzgeber Leistungen der Sozialhilfe vorgesehen hat, wenn andere Sozialleistungsträger nicht vorrangig Leistungen erbringen müssen (z.B. die...
DetailinformationenzuklappenLeistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
Bedürftige Asylsuchende erhalten unmittelbar Leistungen für Unterkunft, Ernährung, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter für den Haushalt (notwendiger Bedarf). Hinzu kommen Leistungen bei Schwangerschaft, Krankheit und ggf. bei anderen möglichen Lebenssituationen mit erhöhtem finanziellen Bedarf. Des Weiteren erhalten Asylsuchende Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens (notwendiger persönlicher Bedarf, sog....
DetailinformationenzuklappenMarburgPass
Der MarburgPass (früher: Stadtpass) ermöglicht Marburger Bürger*innen verschiedene Ermäßigungen. Beispielsweise werden im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Fahrkarten vergünstigt sowie die Teilnahme an vielfältigen Bildungsangeboten oder an Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen.  Personen, die in Marburg wohnen, und nur ein geringes Einkommen haben oder Wohngeld, Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, erhalten auf Antrag einen...
DetailinformationenzuklappenObdachlosenhilfe
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt. Der Fachdienst Wohnungswesen bietet Beratung und Hilfe bei drohender oder bestehender Obdachlosigkeit. Bestehende oder drohende Obdachlosigkeit kann verschiedene Gründe haben: -der Vermieter kündigt...
DetailinformationenzuklappenPass für Geringverdienende
Generelle Informationen zum MarburgPass finden Sie jederzeit unter https://www.marburg.de/marburgpass.
DetailinformationenzuklappenUnterhaltsheranziehung
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält muss auch damit rechnen, dass unterhalts- pflichtige Angehörige - in der Regel Ehegatten/geschiedene Ehegatten, Eltern oder Kinder - zu Unterhaltszahlungen heran gezogen werden. Das gilt so nicht für Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminde- rung im Falle von Verwandtenunterhalt. Kinder und Eltern von Leistungsberechtigten werden in diesen Fällen grundsätzlich dann nicht zum Unterhalt herangezogen, wenn deren Jahreseinkommen...
DetailinformationenzuklappenWohnberechtigungsschein beantragen
Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben zu den berechtigten Personen, der Einhaltung der relevanten Einkommensgrenzen, der Wohnfläche und der Zahl der Wohnräume. Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vermittlung einer entsprechenden Wohnung. Die Wohnung, die Sie beziehen möchten, darf die im WBS angegebene maximale Wohnungsgröße nicht überschreiten. Nur in Ausnahmefällen darf die Anzahl der...
DetailinformationenzuklappenWohngeld
Einen Antrag auf Wohngeld können Sie online, per E-Mail oder per Post stellen. Die Zuständigkeit der Sachbearbeitung richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Die Antragsformulare können auf unserer Homepage heruntergeladen werden. Ausgefüllte und unterschriebene Anträge senden Sie bitte zusammen mit den notwendigen Belegen (Verdienstnachweis, Mietbescheinigung usw.) per Post an: Fachdienst Wohnungswesen Pilgrimstein 35A 35037 Marburg Falls Sie uns Originale zusenden,...
DetailinformationenzuklappenWohngeld Änderung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.
DetailinformationenzuklappenWohngeld Bewilligung einer Erhöhung
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
DetailinformationenzuklappenWohngeld Bewilligung erneut
Damit keine Unterbrechung der Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen.
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