Wohnung Ummeldung

Allgemeine Informationen

Ziehen Sie um, müssen Sie sich für Ihre neue Wohnung anmelden.

Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder einziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

Verfahrensablauf

Wenn Sie in Marburg umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Stadtbüro melden. Die Größe und Beschaffenheit der Wohnung bzw. die Dauer des voraussichtlichen Wohnens haben keinen Einfluss auf die Meldepflicht. Die persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bei Familien reicht die Vorsprache eines/einer Meldepflichtigen. Bei unverheirateten Partnern benötigen wir zusätzlich eine formlose Vollmacht. Allerdings sind die Ausweise bzw. Pässe aller umzumeldenden Personen mitzubringen. Vor allem die Vorlage der Personalausweise ist wegen einer Anschriftenänderung wichtig.

Bei der Ummeldung ist außerdem eine Bestätigung des Wohnungsgebers vorzulegen. Der Mietvertrag reicht nicht aus.

Hinweis: Eine Ummeldung kann erst erfolgen, wenn Sie bereits in die neue Wohnung eingezogen sind.

Alternativ können Sie unsere Onlinedienstleistung nutzen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises freigeschaltet ist und Sie über ein Nutzerkonto (BundID) verfügen.

Hinweis:

Bei der elektronischen Wohnsitzanmeldung ist folgender Vorgang noch nicht möglich

  • Ummeldung unter Beibehaltung der bisherigen Wohnung als Nebenwohnung

Außerdem ist eine Nutzung des Online-Dienstes mit einem elektronischen Aufenthaltstitel noch nicht möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die die für die neue Wohnung zuständige Meldebehörde.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für eine Online-Anmeldung benötigen Sie: 

  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und ein eingerichtetes Nutzerkonto (BundID).
  • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal 

Für die Anmeldung vor Ort in Ihrer Meldebehörde benötigen Sie:

  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben 
  • bei ausländischen Personen Pass/ ID-Card/ Reiseausweis inkl. elektronischen Aufenthaltstitel und ggf. Zusatzblatt
  • das Familienstammbuch bzw. eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
  • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden bei betreuten Personen benötigt:
    • schriftliche Vollmacht/ Betreuerausweis + BPA/RP des Vollmachtnehmers/ Betreuers
  • Personen, die nicht selbst erscheinen können:
    • Ausweisdokumente der anzumeldenden Person und schriftliche Vollmacht, ausgefülltes Ummeldeformular + BPA/RP des Vollmachtnehmers/ Betreuers
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • ggf. Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
      Welche Gebühren fallen an?

      Es fallen keine Gebühren an. Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

      Wir können bei einem Umzug die Adressänderung auf dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I vornehmen. Die Gebühr beträgt 10,80 Euro.

      Zahlungsarten
      • Barzahlung
      • Electronic cash: EC- Karte mit PIN
      Was sollte ich noch wissen?

      Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.

      Mit der Ummeldung im Stadtbüro ist es nicht getan. Denken Sie auch an weitere Anschriftenänderung z. B.:

      • Kfz-Zulassungsstelle
      • Energieversorger
      • Zeitung
      • Telefon
      • Banken
      • Versicherungen
      • Post
      Bemerkungen

      Wenn Sie für Ihren Umzugswagen eine Sondergenehmigung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Straßenverkehrsbehörde.

      Sofern Sie Sperrmüll entsorgen müssen, denken Sie bitte an die rechtzeitige Beantragung. Dies ist mit der Sperrmüllkarte, direkt im Servicebüro Am Krekel 55 oder über die Sperrmüllkarte online möglich.


      zuklappenAnsprechperson
      Fachdienst 34/36 - StadtbüroStandort anzeigen
      Stadtbüro
      Frauenbergstraße 31
      35039 Marburg
      Telefon: 06421 201-3636
      E-Mail:

      Terminsprechzeiten:
      Montag: 08:00 – 17:00 Uhr
      Dienstag: 08:00 – 13:00 Uhr 
      Donnerstag: 13:00 – 18:00 Uhr

      Offene Sprechzeiten:
      Mittwoch: 08:00 – 13:00 Uhr
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