Abfallentsorgung umfasst das Sammeln, Befördern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen.
Regelungen im Landkreis Marburg-Biedenkopf:
Gemäß den Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes fungieren der Landkreis Marburg-Biedenkopf und die 22 Städte und Gemeinden des Kreises als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Diesen fällt insbesondere die Aufgabe zu, die im Kreisgebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen einzusammeln, zu verwerten oder zu beseitigen. Bei der Wahrnehmung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten ist grundsätzlich eine Aufgabenteilung vorgesehen:
Einsammlung:
Die Städte und Gemeinden sind nach Landesrecht für die Abfälle und deren Transport bis zur jeweiligen Gemeindegrenze zuständig.
Einsammlung in der Universitätsstadt Marburg :
In der Universitätsstadt Marburg werden die Einsammlung und der Transport gemeinsam durch Mitarbeiter*innen des Dienstleistungsbetriebs der Stadt Marburg (DBM), einem städtischen Eigenbetrieb und der Marburger Kommunalentsorgungs-GmbH (MKG), einer Tochter der Stadtwerke Marburg GmbH durchgeführt.
Verwertung / Beseitigung:
Der Landkreis ist verpflichtet, die ihm angedienten Abfälle der Verwertung oder der Beseitigung zuzuführen.
Die Verantwortung für die Entsorgung und Verwertung der Abfälle aus kommunalen Sammlungen geht somit von der Gemeindegrenze an auf den Landkreis über (Ausnahme: Für einige Abfallfraktionen können sich die Gemeinden die Verwertungsrechte übertragen lassen – so geschehen in Marburg mit den Bioabfällen aus der „Grünen Tonne“, die in der Kompostierungsanlage Cyriaxweimar kompostiert werden.)
Weiterhin ist der Landkreis verpflichtet, Sonderabfälle aus privaten Haushaltungen und - mit Einschränkungen - auch aus dem Gewerbe- und Dienstleistungsbereich einzusammeln und dem Träger der Sonderabfallentsorgung zu überlassen.
Organisation der Abfallentsorgung im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Die Wahrnehmung dieser Aufgaben hat der Landkreis Marburg-Biedenkopf dem 1991 gegründeten Betrieb für Abfallwirtschaft (BefA) übertragen. Zum 01. Januar 2011 hat der zwischen dem Landkreis Marburg-Biedenkopf und dem Schwalm-Eder-Kreis gegründete Zweckverband „Abfallwirtschaft Lahn-Fulda“ (A-LF) alle abfallwirtschaftlichen Aufgaben, die bisher vom Betrieb für Abfallwirtschaft als Eigenbetrieb des Landkreises wahrgenommen wurden, übernommen.